Protecting data at every altitude
Ab einer bestimmten Unternehmensgröße oder Verarbeitungsintensität schreibt die DSGVO eine Datenschutzbeauftragte vor. Viele Unternehmen lösen das intern, mit einer Person, die das Thema nebenbei übernimmt. Das klingt effizient. In der Praxis endet es oft mit lückenhafter Dokumentation, fehlenden Prozessen und einer Ansprechperson, die im Ernstfall überfordert ist.
Wir übernehmen diese Funktion für Sie. Vollständig, nachweisbar und ohne interne Ressourcen zu binden.
Für wen das passt
Unsere Mandanten kommen aus unterschiedlichen Bereichen. Was sie verbindet: Sie verarbeiten personenbezogene Daten in einem regulierten oder sensiblen Umfeld und brauchen jemanden, der diese Verantwortung ernstnimmt.
- IT-Dienstleister und SaaS-Anbieter
- Luftfahrtunternehmen
- ÖPNV-Organisationen
- Industrieunternehmen
- Sportverbände und gemeinnützige Organisationen
Wie wir arbeiten
Wir übersetzen komplexe rechtliche Anforderungen in verständliche Handlungsoptionen und sorgen dafür, dass Sie informierte Entscheidungen treffen können. Keine Berichte, die im Ordner verschwindet. Wir arbeiten mit compass, unserem Datenschutz-Management-System, das Verarbeitungsverzeichnis, Risikoanalysen, Schulungsnachweise und Dokumente an einem Ort bündelt. Für Sie transparent einsehbar, für Behörden und Prüfer jederzeit nachweisbar.
FAQ
Bin ich verpflichtet, eine Datenschutzbeauftragte zu benennen?
Die DSGVO schreibt eine Benennung vor, wenn Sie in der Regel mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, oder wenn Ihre Kerntätigkeit die systematische Verarbeitung sensibler Daten umfasst. Im Zweifel prüfen wir das gemeinsam.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Das hängt vom Umfang Ihrer Verarbeitungstätigkeiten und Ihrem Betreuungsbedarf ab. Wir arbeiten auf Basis eines festen Monatshonorars als Kontingent, das wir gemeinsam nach einem ersten Gespräch definieren.
Was passiert, wenn die Behörde prüft?
Wir sind Ihre erste Anlaufstelle. Wir kommunizieren mit der Behörde, stellen die erforderliche Dokumentation bereit und begleiten den Prozess.
Was wir übernehmen
- Benennung als externe Datenschutzbeauftragte Sie erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht nach Art. 37 DSGVO. Die Benennung ist dokumentiert und bei der Behörde meldebar.
- Unterstützung beim Aufbau des Verarbeitungsverzeichnisses Wir erfassen alle relevanten Verarbeitungstätigkeiten, halten sie aktuell und sorgen dafür, dass das Verzeichnis im Prüffall standhalt.
- Risikoanalysen und Datenschutz-Folgeabschätzungen Wenn neue Produkte, Prozesse oder Tools eingeführt werden, prüfen wir vorher, was das datenschutzrechtlich bedeutet.
- Schulungen für Ihr Team Datenschutz funktioniert nur, wenn alle Beteiligten wissen, worauf es ankommt. Wir schulen Ihre Mitarbeitenden praxisnah und ohne unnötigen Aufwand.
- Anlaufstelle für Behörden, Geschäftspartner und Betroffene Betroffenenanfragen, Auskunftsersuchen, Anfragen von Auftraggebern. Wir bearbeiten sie für Sie.
- Laufende Beratung bei datenschutzrelevanten Entscheidungen Neue Software, geänderte Prozesse, Dienstleisterwechsel. Wir sind da, bevor eine Entscheidung Folgen hat.
T +49 (40) 607 737 410
M info@lindbergh.legal